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Frag SL

In die Fußsstapfen getreten

Steuern sparen mit Fondspolice

Versicherungsverträge werden unterschätzt; gerade in steuerlicher Hinsicht. Der mächtigste Trieb der Deutschen, heißt es, sei der Steuerspar-Trieb. Dem mag man folgen oder nicht. Sicher jedoch zahlt kaum einer gerne mehr Steuern als man muss. Schauen wir uns in dem Zusammenhang einmal die „Fußstapfentheorie“ an.

Die beiden – ansonsten ungleichen - Brüder Karl und Peter wollen ihren Kindern Geld hinterlassen und legen 100.000 € an. Bei deren zeitgleichen Tod 20 Jahre später ist der Wert der Anlagen auf 300.000 € gestiegen. Karls Tochter freut sich, veräußert die Anlage und zahlt auf den Gewinn von 200.000 € Einkommensteuer. Mit Soli und Kirche ca. 56.000 €. Peters Sohn freut sich noch mehr, da er keine Einkommensteuer zahlt.

Unser Fall:

Karl findet Versicherungen doof und hat sich entschieden mit seinen 100.000 € ein ETF-Depot bei seiner Bank zu eröffnen. Die Gebühren sind moderat und er ändert eher selten etwas an der Allokation. Daher fallen im Laufe der Jahre geringe Kosten und nur wenig Steuern an. Im Erbfall geht nun die Steuerpflicht auf Karls Tochter als Rechtsnachfolgering über. Das besagt die sogenannte Fußstapfentheorie. (zum Nachlesen: § 20 Abs. 4 Satz 6 EStG) Die Folge: Bei Veräußerung der ETF-Anteile muss die Erbin die Differenz zwischen Kaufpreis und Veräuß0erungserlös als Gewinn versteuern; mit maximal 25% plus möglicherweise Soli und Kirchensteuer. In dem Fall wären das rund 56.000 €.

Peter hat sich von der SL Gruppe beraten lassen und statt des Depots eine Fondspolice eingerichtet. Er hat dort für ebenfalls 100.000 € die gleichen ETFs hinterlegt wie sein Bruder in dessen Depot. Neben den Kosten für den Versicherungsmantel fallen keine weiteren Gebühren und – vor allem – keine laufenden Steuern an. Das verschafft ihm schon zu Lebzeiten einen kleinen Vorteil. Peters Sohn erhält nun als Erbe eine Todesfallleistung aus der Fondspolice. Dieser Zufluss ist in der Einkommensteuer nicht steuerbar. Der Versicherungsmantel sorgt dafür, dass die Fußstapfentheorie nicht anzuwenden ist.

Sein Vorteil: rund 56.000 € an eingesparten Steuern, wovon er seiner Cousine zum Trost ein Eis kauft. Die Vorteile bei der Abgeltungssteuer können also beim Übergang auf die nächste Generation dauerhaft bewahrt werden. In dem skizzierten Fall gibt es keinen Unterschied bei der Erbschaftssteuer. Dem Thema Erbschafts-/Schenkungssteuer in Verbindung mit Fondspolicen widmen wir uns in einem unserer nächsten Newsletter.

Lust auf mehr? Weitere Beispiele und Gestaltungsoptionen erläutern wir in unserer Webinarreihe.

Bildquelle: Albrecht E. Arnold  / pixelio.de


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