Verhalten im Schadenfall: KFZ
Unfall - was tun?
- Keine Aussage zur Schuldfrage
- Aufnahme folgender wichtiger Daten vom Unfallgegner: Name, Anschrift und amtl. Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer.
- Anfertigung eines Unfallprotokolls und Aufnahme von Zeugennamen.
- Haarwildschäden unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter anzeigen.
- Achtung! Bei einem Kasko-Schaden sind Sie weisungsgebunden (Gutachter).
Kaskoschaden?
Verhalten im Schadenfall
Unternehmen Sie alles Notwendige, um größere Schäden zu vermeiden. Bewahren Sie die Ruhe und leiten Sie Rettungsmaßnahmen sofort ein. Bitte melden Sie unverzüglich den Schaden an uns, damit wir den Versicherer informieren und gegebenenfalls einen Sachverständigen einschalten können.
Verändern Sie die Schadenstelle - mit Ausnahme von erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen - nicht und beginnen Sie erst mit den Aufräumungsarbeiten, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadenort freigegeben haben.
Erstellen Sie Fotos vom Schadenbereich und einen Schadenbericht über Art, Hergang und Ursache des Schadens unter Angabe der ungefähren Schadenhöhe (unverbindlich).