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Bildunterschrift: Zahlemann & Söhne © Frantisek Krejci Link: Frantisek Krejci auf Pixabay

Pensionskassen werden beitragspflichtig beim PSV

Seit längerem schon sind Pensionskassen in schwerem Fahrwasser. Zunehmende Probleme und einige Sanierungsfälle in der jüngeren Vergangenheit haben den Gesetzgeber auf den Plan gerufen.

Ab 01.01.2021 werden die meisten Pensionskassenverträge beitragspflichtig beim PSV. Was heißt das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Die niedrigen Kapitalmarktzinsen machen Pensionskassen mehr zu schaffen als allgemein den Lebensversicherern. Vor allem kleinere Kassen geraten in Bedrängnis; etwa ein Drittel aller Kassen befindet sich bereits unter Beobachtung oder gar Aufsicht der BaFin.

Aktuelle Zusammenfassung zur Position der BaFin:
https://www.versicherungsbote.de/id/4891849/36-Pensionskassen-haben-finanzielle-Probleme/

Strukturelle Probleme der Pensionskassen. Lebensversicherer robuster.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/niedrigzinsen-bafin-zinsflaute-trifft-pensionskassen-staerker-als-lebensversicherer/25381400.html?ticket=ST-1836195-JCWTgqfbbFd3jowYLc4b-ap4

Im Sanierungsfall muss eine Pensionskasse ihre Leistungen kürzen, die Beiträge erhöhen oder beides. Wird ein Arbeitgeber insolvent, tragen dieses Kürzungsrisiko allein die Arbeitnehmer.
Das soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers ab 2021 ändern.
Künftig soll im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), die gesetzliche Insolvenzsicherung von Betriebsrenten, einspringen.
Die Beiträge zur Insolvenzsicherung schuldet grundsätzlich der Arbeitgeber. Das Gesetzt erlaubt den Pensionskassen, den Beitrag zu übernehmen. Welche dazu allerdings bereit sein wird, wissen wir nicht. Die Beiträge werden analog zum Pensionsfonds bemessen. Ihre Höhe hängt vom wert der Versorgung und vom Insolvenzgeschehen in unserer Wirtschaft ab.

Für Arbeitgeber

Sie haben die Gestaltungshoheit und müssen keine Pensionskassenverträge abschließen oder übernehmen, wenn Arbeitnehmer diese mitbringen.
Gründen Sie Ihre Versorgungsordnung auf die Direktversicherung. Wir empfehlen grundsätzlich nur die bonitätsstärksten und solventesten Gesellschaften.
Bestehende Verträge dürften kaum änderbar sein; neue müssen nicht dazukommen.

Für Arbeitnehmer*innen

Sofern Se die Verträge privat führen, trifft Sie die PSV-Beitragspflicht nicht.
Ob Sie im laufenden Arbeitsverhältnis einen bestehenden Vertrag in eine Direktversicherung überführen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sprechen Sie uns an.
Sobald Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie immer wertgleich und verlustfrei in eine Direktversicherung wechseln. Es sind allerdings Fristen zu beachten. Auch hierzu sprechen Sie uns an.


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