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Schaden­fall Sachversi­che­rung

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Wir weisen darauf hin, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Anspruches auf Versicherungsschutz führen können, auch wenn dem Versicherer durch diese Angaben kein Nachteil entsteht.

Angaben über Versicherungsnehmer

Ihre Versicherungsscheinnummer
Genaue Schadenzeit
Hier bitte Ihre umfassende Aufzählung
Detaillierte Schilderung des Schadenherganges
Hier bitte eine umfassende Aufzählung
Hinweis

Für eine weitere zügige Bearbeitung des Schadens werden zunächst folgende Unterlagen zwingend benötigt:

  1. Aufstellung aller beschädigten bzw. entwendeten Sachen
  2. Einreichung der ursprünglichen Anschaffungsrechnung
  3. Einreichung von Kostenvoranschlägen
  4. Stehlgutliste der Polizei
  5. polizeiliche Aufnahme/Anzeige
  6. Aktenzeichen / Tagebuch Nr.
  7. polizeiliche Dienststelle
Wichtiger Hinweis

Bitte bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, da es sein kann, dass der Versicherer diese zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Sachverständigen begutachten lässt.

Bitte beachten

Zur Abstimmung, ob der Schaden begutachtet werden soll, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Keine Datei(en) ausgewählt
Folgende Dateiformate werden unterstützt: jpg, jpeg, png, gif, pdf und txt. Sie können mehrere Dateien gleichzeitig hochladen. Die Maximalgröße beträgt 20 Megabyte.
Verhalten im Schadenfall: KFZ
  1. Keine Aussage zur Schuldfrage
  2. Aufnahme folgender wichtiger Daten vom Unfallgegner: Name, Anschrift und amtl. Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer.
  3. Anfertigung eines Unfallprotokolls und Aufnahme von Zeugennamen.
  4. Haarwildschäden unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter anzeigen.
  5. Achtung! Bei einem Kasko-Schaden sind Sie weisungsgebunden (Gutachter).

Bitte beachten!

  1. Unternehmen Sie alles Notwendige, um größere Schäden zu vermeiden.

  2. Bewahren Sie die Ruhe und leiten Sie Rettungsmaßnahmen sofort ein.

  3. Bitte melden Sie unverzüglich den Schaden an uns, damit wir den Versicherer informieren und gegebenenfalls einen Sachverständigen einschalten können.

  4. Verändern Sie die Schadenstelle - mit Ausnahme von erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen - nicht und beginnen Sie erst mit den Aufräumungsarbeiten, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadenort freigegeben haben.

  5. Erstellen Sie Fotos vom Schadenbereich und einen Schadenbericht über Art, Hergang und Ursache des Schadens unter Angabe der ungefähren Schadenhöhe (unverbindlich).

Zertifikate

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Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.

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