schaden@slgruppe.de

0221 78968330

Wissenswertes

Kein Fahrradhelm – Keine Mitschuld

Kein Fahrradhelm – Keine Mitschuld

Keinen Fahrradhelm im Alltagsverkehr zu tragen, begründet keine Mitschuld an Kopfverletzungen nach einem Unfall. Die rechtliche Bewertung kann jedoch anders ausfallen, wenn es sich um Formen des sportlichen Radfahrens handelt, die mit einem erhöhten Risiko von Kopfverletzungen einhergeht – beispielsweise bei Rennrad- oder Mountainbike-Fahrern.

OLG Nürnberg, 20.08.2020 – 13 U 1187/20

Bild von Manfred Richter auf Pixabay


Drucken   E-Mail

Zertifikate

CHARTA
Ihr Zertifizierungspartner für Handwerk und Mittelstand
Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.

SL Social Media